Die Coronaschutzverordnung NRW "schließt" ab 16.12.2020 alle Golfanlagen in NRW

Es heißt unter § 9 (1): Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist unzulässig....

 

Jetzt müssen wir bereits zum zweiten mal die komplette Golfanlage schließen. 

Auch wenn zurzeit Winterspielbetrieb gegeben ist, schmerzt es, schon wieder auf die sportliche Bewegung auf unserem Golfplatz verzichten zu müssen. 

 

Leider gehört NRW zu den wenigen Bundesländern, in denen der Individualsport jetzt untersagt ist. 

 

Hoffen wir, dass dieser Lockdown letztendlich dazu führt, dass sich die Zahl der Infizierten deutlich nach unten korrigiert. Dann hätten wir unseren (kleinen) Teil dazu beigetragen.

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Golfclub Siegen-Olpe e.V.

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